I-16 U 74/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-24, I-16 U 74/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-24, I-16 U 74/15
I-16 U 74/15Obergericht24.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 74/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-24
Aktenzeichen: I-16 U 74/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0624.I16U74.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 25.03.2015 abgeändert und der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 22.4.2014 betreffend die Feststellung des Jahresabschlusses der Beklagten zum Geschäftsjahr vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2012 für nichtig erklärt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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