I-24 U 170/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-28, I-24 U 170/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-28, I-24 U 170/15
I-24 U 170/15Obergericht28.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 170/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-28
Aktenzeichen: I-24 U 170/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0628.I24U170.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. September 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen des Räumungs- und Herausgabeanspruchs durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von € 10.000,00, die Vollstreckung wegen des Zahlungsanspruchs durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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