I-21 U 126/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-05, I-21 U 126/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-05, I-21 U 126/15
I-21 U 126/15Obergericht05.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 126/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-05
Aktenzeichen: I-21 U 126/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0705.I21U126.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.06.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf -Einzelrichterin- (Az. 7 O 269/14) abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung (wegen der Kosten) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern die Beklagten vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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