VII-Verg 44/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-06, VII-Verg 44/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-06, VII-Verg 44/13
VII-Verg 44/13Obergericht06.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 44/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-06
Aktenzeichen: VII-Verg 44/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0706.VII.VERG44.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.11.2013 (VK 2-90/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird eine Gebühr von 5.872,50 € festgesetzt.
Nach Abzug des bereits gezahlten Vorschusses in Höhe von 2.500,- € hat die Antragstellerin noch 3.372,50 € zu zahlen.
II.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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