Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-06, VII-Verg 44/13

VII-Verg 44/13Obergericht06.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 44/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-06

Aktenzeichen: VII-Verg 44/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0706.VII.VERG44.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.11.2013 (VK 2-90/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird eine Gebühr von 5.872,50 € festgesetzt.

Nach Abzug des bereits gezahlten Vorschusses in Höhe von 2.500,- € hat die Antragstellerin noch 3.372,50 € zu zahlen.

II.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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