I-20 U 134/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-12, I-20 U 134/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-12, I-20 U 134/15
I-20 U 134/15Obergericht12.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 134/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-12
Aktenzeichen: I-20 U 134/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0712.I20U134.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.08.2015 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage der Beklagten zu 1) wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, der Beklagten zu 1) all jene Schäden zu ersetzen, die dieser daraus entstanden sind und noch entstehen werden, dass die Klägerin die Beklagte zu 1) wegen angeblich rechtswidriger Schutzrechtsverletzung abgemahnt hat und die Beklagte zu 1) unter dem Eindruck dieser Abmahnung Werbung und Vertrieb der streitgegenständlichen Schuhe umgehend eingestellt hat.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.