I-18 U 95/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-13, I-18 U 95/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-13, I-18 U 95/15
I-18 U 95/15Obergericht13.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 95/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-13
Aktenzeichen: I-18 U 95/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0713.I18U95.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des
Landgerichts Kleve vom 24.06.2015 (2 O 315/13) wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Klägerin oder der Drittwiderbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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