VI-U (Kart) 1/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-13, VI-U (Kart) 1/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-13, VI-U (Kart) 1/16
VI-U (Kart) 1/16Obergericht13.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 1/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-13
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 1/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0713.VI.U.KART1.16.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Dezember 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (8 O 13/15) wird zurückgewiesen.
- II. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
- III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.
- IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
- V. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren und das Berufungsverfahren auf 250.000 EUR festgesetzt.
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