Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-13, VI-U (Kart) 1/16

VI-U (Kart) 1/16Obergericht13.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 1/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-13

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 1/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0713.VI.U.KART1.16.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Dezember 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (8 O 13/15) wird zurückgewiesen.
  • II. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.
  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
  • V. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren und das Berufungsverfahren auf 250.000 EUR festgesetzt.

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