Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-15, I-7 U 109/15

I-7 U 109/15Obergericht15.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 109/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-15

Aktenzeichen: I-7 U 109/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0715.I7U109.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach vom 14.08.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Beklagten auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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