Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-15, I-7 U 87/15

I-7 U 87/15Obergericht15.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 87/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-15

Aktenzeichen: I-7 U 87/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0715.I7U87.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 11.06.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, Az. 10 O 6/15, wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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