Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-15, IV-2 RBs 91/16

IV-2 RBs 91/16Obergericht15.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 RBs 91/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-15

Aktenzeichen: IV-2 RBs 91/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0715.IV2RBS91.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Auf die Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.

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