IV-2 RBs 91/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-15, IV-2 RBs 91/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-15, IV-2 RBs 91/16
IV-2 RBs 91/16Obergericht15.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 RBs 91/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-15
Aktenzeichen: IV-2 RBs 91/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0715.IV2RBS91.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Auf die Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
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