I-21 U 21/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-19, I-21 U 21/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-19, I-21 U 21/16
I-21 U 21/16Obergericht19.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 21/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-19
Aktenzeichen: I-21 U 21/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0719.I21U21.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.02.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg (10 O 449/13)
wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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