Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-19, I-21 U 21/16

I-21 U 21/16Obergericht19.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 21/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-19

Aktenzeichen: I-21 U 21/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0719.I21U21.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.02.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg (10 O 449/13)

wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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