I-16 U 109/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-22, I-16 U 109/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-22, I-16 U 109/15
I-16 U 109/15Obergericht22.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 109/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-22
Aktenzeichen: I-16 U 109/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0722.I16U109.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.05.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal – 4 O 397/14 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 59.349,88 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen der Kläger zu 11% und die Beklagte zu 89%.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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