I-4 U 120/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-28, I-4 U 120/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-28, I-4 U 120/14
I-4 U 120/14Obergericht28.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 120/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-28
Aktenzeichen: I-4 U 120/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0728.I4U120.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Parteien gegen das am 10.06.2014 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf- Einzelrichterin - werden zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 45 %, die Beklagte trägt sie zu 55 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gegen dieses Urteil wird die Revision zugelassen, soweit der Anspruch des Klägers auf Freistellung von den Verbindlichkeiten aus den Kostenrechnungen vom Ansprüche aus den Kostenrechnungen vom 10.09.2014 (Rechnungs-Nr. ... in Höhe von 2.004,26 € sowie Rechnungs-Nr. 1403623 In Höhe von 2.853,03 €) zurückgewiesen wurde.
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