I-4 U 121/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-28, I-4 U 121/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-07-28, I-4 U 121/14
I-4 U 121/14Obergericht28.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 121/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-28
Aktenzeichen: I-4 U 121/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0728.I4U121.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Parteien gegen das am 10.06.2014 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf -Einzelrichterin - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 23 %, die Beklagte trägt sie zu 77 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gegen dieses Urteil wird die Revision zugelassen, soweit der Anspruch des Klägers auf Erstattung der auf die Kostenrechnung vom 10.09.2014 gezahlten 2.990,47 € zurückgewiesen wurde.
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