Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-02, I-23 U 27/15

I-23 U 27/15Obergericht02.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 27/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-02

Aktenzeichen: I-23 U 27/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0802.I23U27.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4.3.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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