I-10 W 109/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-04, I-10 W 109/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-04, I-10 W 109/16
I-10 W 109/16Obergericht04.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 109/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-04
Aktenzeichen: I-10 W 109/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0804.I10W109.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Juni 2016 (Bl. VII GA) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 10. Juni 2016 (Bl. VIIc GA, Kassenzeichen 701092342004) wird zurückgewiesen.
Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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