Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-11, I-16 U 125/15

I-16 U 125/15Obergericht11.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 125/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-11

Aktenzeichen: I-16 U 125/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0811.I16U125.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.05.2015 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt der Kläger.

Das erstinstanzliche Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, eine Vollstreckung der Beklagten und der Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte und die Streithelferin nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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