5 W 37/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-24, 5 W 37/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-24, 5 W 37/16
5 W 37/16Obergericht24.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 W 37/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-24
Aktenzeichen: 5 W 37/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0824.5W37.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 05.07.2016 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspfleger – vom 27.06.2016, Az. 15 O 471/14, dahingehend abgeändert, dass der Kostenfestsetzungsantrag vom 19.02.2016 zurückgewiesen wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben Rechtsanwälte A u. a. zu tragen.
Streitwert des Beschwerdeverfahrens: 571,44 €
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