Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-25, 8 U 123/15

8 U 123/15Obergericht25.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 123/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-25

Aktenzeichen: 8 U 123/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0825.8U123.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 02.07.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten jeweils vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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