I-20 U 107/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-25, I-20 U 107/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-25, I-20 U 107/15
I-20 U 107/15Obergericht25.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 107/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-25
Aktenzeichen: I-20 U 107/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0825.I20U107.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03. Juli 2015 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf, Az. 38 O 133/14, abgeändert und die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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