Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-25, I-24 U 104/15

I-24 U 104/15Obergericht25.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 104/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-25

Aktenzeichen: I-24 U 104/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0825.I24U104.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.05.2015 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (10 O 191/14) wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.000,00 EUR festgesetzt.

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