VI-3 Kart 27/14 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-31, VI-3 Kart 27/14 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-31, VI-3 Kart 27/14 (V)
VI-3 Kart 27/14 (V)Obergericht31.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 27/14 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-31
Aktenzeichen: VI-3 Kart 27/14 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0831.VI3KART27.14V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen.
Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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