VI-3 Kart 202/15 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-01, VI-3 Kart 202/15 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-01, VI-3 Kart 202/15 (V)
VI-3 Kart 202/15 (V)Obergericht01.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 202/15 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-01
Aktenzeichen: VI-3 Kart 202/15 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0901.VI3KART202.15V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 03.11.2015 (BK6-15-010-A3) über das Bestehen eines Anspruchs der Antragstellerin auf Zuweisung von Anschlusskapazität in Höhe von 42 MW auf der Anbindungsleitung NOR-6-2 für ihren Offshore-Windpark Deutsche Bucht wird als unzulässig verworfen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur, der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 1).
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf … € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.