VII-Verg 19/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-05, VII-Verg 19/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-05, VII-Verg 19/16
VII-Verg 19/16Obergericht05.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 19/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-05
Aktenzeichen: VII-Verg 19/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0905.VII.VERG19.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die Untätigkeitsbeschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden je zur Hälfte dem Antragsgegner und der Beigeladenen auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 30.000 Euro
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