Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-12, I-20 W 106/15

I-20 W 106/15Obergericht12.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 106/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-12

Aktenzeichen: I-20 W 106/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0912.I20W106.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 13. Oktober 2015 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 18. November 2015 abgeändert und zwar dahin, das auf Grund des Beschlusses der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 8. Juni 2015 von dem Antragsgegner 807,20 Euro – achthundertundsieben Euro und zwanzig Cent – nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Juni 2015 an die Antragstellerin zu erstatten sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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