Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-14, VII-Verg 7/16

VII-Verg 7/16Obergericht14.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 7/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-14

Aktenzeichen: VII-Verg 7/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0914.VII.VERG7.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 1. Februar 2016 (VK 1-122/15) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt, die auch die der Beigeladenen und der Antragsgegnerin in diesen Verfahren entstandenen Aufwendungen und außergerichtlichen Kosten zu tragen hat.

Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten ist für die Beigeladene im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig gewesen.

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