I-1 U 195/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-15, I-1 U 195/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-15, I-1 U 195/14
I-1 U 195/14Obergericht15.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 195/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-15
Aktenzeichen: I-1 U 195/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0915.I1U195.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das am 4. Dezember 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 7.555,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22. Juni 2013 zu zahlen.
Die Beklagten werden darüber hinaus verurteilt, als Gesamtschuldner an die Rechtsschutzversicherung des Klägers, die XXX Versicherungen, XXX, XXXX zur Schadensnummer XXX vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 661,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Oktober 2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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