I-3 U 4/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-22, I-3 U 4/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-22, I-3 U 4/16
I-3 U 4/16Obergericht22.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 4/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-22
Aktenzeichen: I-3 U 4/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0922.I3U4.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Dezember 2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – 3 O 217/15 - geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.981,73 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. März 2015 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe der Markise Modell 615 mit Funkmotorantrieb (Angebots-Nr. 0614 53377).
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Rücknahme der Markise seit dem 14. März 2015 in Annahmeverzug befindet.
Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages leistet.
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