IV-2 RBs 145/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-04, IV-2 RBs 145/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-04, IV-2 RBs 145/16
IV-2 RBs 145/16Obergericht04.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 RBs 145/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-04
Aktenzeichen: IV-2 RBs 145/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1004.IV2RBS145.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Das Verfahren wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Oberhausen zurückverwiesen.
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