I-18 U 134/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-05, I-18 U 134/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-05, I-18 U 134/15
I-18 U 134/15Obergericht05.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 134/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-05
Aktenzeichen: I-18 U 134/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1005.I18U134.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.08.2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld (11 O 67/13) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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