21 U 120/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-11, 21 U 120/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-11, 21 U 120/15
21 U 120/15Obergericht11.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 120/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-11
Aktenzeichen: 21 U 120/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1011.21U120.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 23.02.2016 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Kläger Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu voll-streckenden Betrages geleistet haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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