VI-U (Kart) 2/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-12, VI-U (Kart) 2/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-12, VI-U (Kart) 2/16
VI-U (Kart) 2/16Obergericht12.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 2/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-12
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 2/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1012.VI.U.KART2.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. April 2016 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (88 O (Kart) 61/15) wird zurückgewiesen.
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II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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III. Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird zugelassen.
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V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 350.000 € festgesetzt.
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