Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-14, I-3 Wx 198/16

I-3 Wx 198/16Obergericht14.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 198/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-14

Aktenzeichen: I-3 Wx 198/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1014.I8211.3WX198.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, über den Eintragungsantrag nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen erneut zu befinden.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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