VI-3 Kart 18/15 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-26, VI-3 Kart 18/15 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-26, VI-3 Kart 18/15 (V)
VI-3 Kart 18/15 (V)Obergericht26.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 18/15 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-26
Aktenzeichen: VI-3 Kart 18/15 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1026.VI3KART18.15V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen vom 26.02.2015 gegen den Beschluss der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 19.12.2014, Az.: BK7-14-020, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Betroffene. Die weitere Beteiligte trägt ihre Kosten selbst.
Der Beschwerdewert wird auf 250.000 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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