Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-31, 21 U 12/16

21 U 12/16Obergericht31.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 12/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-31

Aktenzeichen: 21 U 12/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1031.21U12.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.01.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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