I-7 W 67/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-31, I-7 W 67/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-31, I-7 W 67/16
I-7 W 67/16Obergericht31.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 W 67/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-31
Aktenzeichen: I-7 W 67/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1031.I7W67.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 12. September 2016 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. August 2016 abgeändert.
Gegen die Schuldnerin wird wegen Nichterfüllung der ihr durch Teilanerkenntnisurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 04. April 2016 auferlegten Verpflichtung zu Ziffer 1. des Urteilstenors ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,00 €, ersatzweise jeweils Zwangshaft von einem Tag je 200,00 €, verhängt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 8.750,- € festgesetzt.
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