I-24 U 38/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-17, I-24 U 38/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-17, I-24 U 38/16
I-24 U 38/16Obergericht17.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 38/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-17
Aktenzeichen: I-24 U 38/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0117.I24U38.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - vom 04.12.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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