Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-19, I-24 U 36/16

I-24 U 36/16Obergericht19.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 36/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-19

Aktenzeichen: I-24 U 36/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0119.I24U36.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 11.01.2016 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - wird einstimmig gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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