Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-19, I-2 U 59/16

I-2 U 59/16Obergericht19.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 59/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-19

Aktenzeichen: I-2 U 59/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0119.I2U59.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung wird das Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Juni 2016 mit dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben.

    1. Die Einsprüche der Beklagten gegen das Teilversäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28. September 2015 sowie das Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 23. November 2015 sind zulässig.
    1. Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens übertragen wird.

II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,- € festgesetzt.

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