I-2 U 59/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-19, I-2 U 59/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-19, I-2 U 59/16
I-2 U 59/16Obergericht19.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 59/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-19
Aktenzeichen: I-2 U 59/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0119.I2U59.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung wird das Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Juni 2016 mit dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben.
-
- Die Einsprüche der Beklagten gegen das Teilversäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28. September 2015 sowie das Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 23. November 2015 sind zulässig.
-
- Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens übertragen wird.
II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,- € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.