III-1 Ws 482/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-20, III-1 Ws 482/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-20, III-1 Ws 482/15
III-1 Ws 482/15Obergericht20.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 482/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-20
Aktenzeichen: III-1 Ws 482/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0120.III1WS482.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen den Beschluss der 20. Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 2015 (20 KLs 32/14) wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dort entstandenen notwendigen Auslagen des Angeschuldigten fallen der Staatskasse zur Last.
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