I-14 U 65/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-25, I-14 U 65/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-25, I-14 U 65/15
I-14 U 65/15Obergericht25.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 65/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-25
Aktenzeichen: I-14 U 65/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0125.I14U65.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Juni 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (8 O 595/13) unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den bereits rechtskräftig zuerkannten Betrag von 13.399,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Dezember 2012 und weiteren 803,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. März 2014 hinaus weitere 4.139,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. März 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 89 % der Klägerin und zu 11 % der Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Berufungsrechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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