I-22 U 232/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-25, I-22 U 232/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-25, I-22 U 232/16
I-22 U 232/16Obergericht25.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 232/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-25
Aktenzeichen: I-22 U 232/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0125.I22U232.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Vorsitzenden (als Einzelrichter) der 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 19.10.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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