V-4 Kart 6/15 (OWi)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-26, V-4 Kart 6/15 (OWi)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-26, V-4 Kart 6/15 (OWi)
V-4 Kart 6/15 (OWi)Obergericht26.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — V-4 Kart 6/15 (OWi) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-26
Aktenzeichen: V-4 Kart 6/15 (OWi)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0126.V4KART6.15OWI.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kartellsenat
Tenor
- I. Die Betroffenen und Nebenbetroffenen werden wegen einer jeweils vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit zu jeweils folgenden Geldbußen verurteilt:
der Betroffene W1 zu einer Geldbuße in Höhe von
30.000 Euro,
der Betroffene T1 zu einer Geldbuße in Höhe von
25.000 Euro,
der Betroffene M1 zu einer Geldbuße in Höhe von
7.500 Euro,
der Betroffene B1 zu einer Geldbuße in Höhe von
5.000 Euro,
der Betroffene S1 zu einer Geldbuße in Höhe von
25.000 Euro,
der Betroffene M2 zu einer Geldbuße in Höhe von
7.500 Euro,
die Nebenbetroffene C1 GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von
8.500.000 Euro,
die Nebenbetroffene D1 GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von
5.000.000 Euro,
die Nebenbetroffene H1 GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von
7.000.000 Euro,
die Nebenbetroffene G1 GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von
500.000 Euro,
der Nebenbetroffene C2 e.V. zu einer Geldbuße in Höhe von
130.000 Euro.
- II. Die Betroffenen und Nebenbetroffenen haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewandte Vorschriften:
§ 81 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 1 GWB, § 81 Abs. 4 Satz 1 bis 3 GWB, §§ 9, 14, 17, 30 Abs. 1 Nr. 4 und 5 OWiG.
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