Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-27, I-7 U 40/16

I-7 U 40/16Obergericht27.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 40/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-27

Aktenzeichen: I-7 U 40/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0127.I7U40.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 05.11.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – 4 O 173/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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