I-7 U 40/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-27, I-7 U 40/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-27, I-7 U 40/16
I-7 U 40/16Obergericht27.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 40/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-27
Aktenzeichen: I-7 U 40/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0127.I7U40.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 05.11.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – 4 O 173/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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