II-6 WF 6/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-31, II-6 WF 6/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-31, II-6 WF 6/17
II-6 WF 6/17Obergericht31.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-6 WF 6/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-31
Aktenzeichen: II-6 WF 6/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0131.II6WF6.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Vaters der Kinder J. und J. vom 22.12.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Nettetal vom 02.12.2016, durch den das gegen den Sachverständigen Dipl.-Päd. K. gerichtete Befangenheitsgesuch des Kindesvaters zurückgewiesen wurde, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Vater der Kinder J. und J. und Beschwerdeführer zu tragen.
Beschwerdewert: 3.000 €
II.
Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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