Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-02-01, I-3 U 26/16

I-3 U 26/16Obergericht01.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 26/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-01

Aktenzeichen: I-3 U 26/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0201.I3U26.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Mai 2016 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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