Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-02-02, I-2 U 49/16

I-2 U 49/16Obergericht02.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 49/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-02

Aktenzeichen: I-2 U 49/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0202.I2U49.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung gegen das am 3. Mai 2016 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
  • II. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
  • III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 100.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
  • V. Der Streitwert wird auf 100.000,- € festgesetzt.

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