I-20 U 63/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-02-14, I-20 U 63/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-02-14, I-20 U 63/16
I-20 U 63/16Obergericht14.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 63/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-14
Aktenzeichen: I-20 U 63/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0214.I20U63.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.05.2016 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
III.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Hinsichtlich des Tenors zu I. des landgerichtlichen Urteils kann die Beklagte die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.