I-23 U 151/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-02-21, I-23 U 151/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-02-21, I-23 U 151/15
I-23 U 151/15Obergericht21.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 151/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-21
Aktenzeichen: I-23 U 151/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0221.I23U151.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4.11.2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.896,95 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.5.2012 sowie weitere 703,80 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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