VII-Verg 29/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-02-22, VII-Verg 29/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-02-22, VII-Verg 29/16
VII-Verg 29/16Obergericht22.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 29/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-22
Aktenzeichen: VII-Verg 29/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0222.VII.VERG29.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 18. Juli 2016 (VK 1 - 48/16) aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin im Vergabeverfahren „Öffentliche Ausschreibung der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung nach §§ 76 ff. SGB III i.V.m. § 16 Abs. 1 SGB II - kooperatives Modell“ durch die Antragsgegnerin in ihren Rechten verletzt worden ist.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Vergabekammer, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 GWB a.F.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten durch die Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer wird für notwendig erklärt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis 80.000 Euro.
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